Eine Gruppe von Klinikpersonal begutachtet ernst mutmaßlich ein Ergebnis

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Keller: „Klinikreform konzentriert und zügig umsetzen“

Verwaltungsgericht Freiburg weist Klage gegen Klinikreform-Kreistagsbeschluss als unzulässig ab

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat nach der mündlichen Verhandlung vom vergangenen Freitag heute eine Klage gegen die Kreistagsentscheidung zur Klinikreform als unzulässig abgewiesen.

Dazu sagt Ortenau Klinikum-Geschäftsführer Christian Keller: „Die Kläger sind umfassend gescheitert. Die bekannten falschen Behauptungen und völlig unsachgemäße Argumente der Kläger haben vor Gericht keinen Bestand. Der Versuch einer erneuten Blockade der Klinikreform bleibt erfolglos. Die Entscheidung des Gerichts bestärkt die Arbeit der Kreistagsmitglieder, die die Zukunftsplanung für unsere Kliniken seit Jahren mit Sachverstand und konstruktivem Engagement gestalten und begleiten.

Wir werden die Klinikreform, mit der wir gut im Zeitplan liegen, konzentriert und zügig umsetzen und damit auch in Zukunft eine erstklassige Gesundheitsversorgung für die Menschen in der Ortenau sichern.“

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