Oberkirch, 13. März 2017 – Diese drei Instrumente stehen zur Verfügung, um in gesunden Tagen im Sinne der Selbstbestimmung schriftliche Willenserklärungen für den Fall einer späteren Einwilligungsunfähigkeit abgeben zu können. Doch für wen ist das sinnvoll? Was gehört dazu? Wie kann man die Dokumente erstellen? Diese Fragen beantwortet Dr. Rost im Zuge der Veranstaltung, die im Rahmen der Gesundheitsakademie Ortenau in Oberkirch stattfindet. Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
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