Ärztinnen und Ärzte erleben in ihrer täglichen Arbeit oft die Sorgen und Nöte schwerstkranker und sterbender Menschen. Sie müssen in schwierigen Beratungssituationen Antworten auf existenzielle Fragen ihrer Patienten geben. Für den Fall, dass sich Patienten selbst krankheitsbedingt nicht mehr mitteilen können, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Vorausbestimmung zur gewünschten Behandlung. Beispiele sind die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht. Mit seinem Vortrag möchte der Referent Betroffenen und Angehörigen eine Orientierung im Umgang mit vorsorglichen Willensbekundungen geben und die Handhabung, den Nutzen und die Grenzen dieser Instrumente aufzeigen. Die Veranstaltung findet im Rahmen der Reihe Leben Krebs Leben des Onkologischen Zentrums Ortenau statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Der Eintritt ist frei.
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