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Pressemeldung
Klinikum

Staatsanwaltschaft prüft Abrechnungspraxis einzelner Ärzte des Ortenau Klinikums

Nach dem Auftreten von Auffälligkeiten bei der Abrechnung ambulanter Leistungen haben die Staatsanwaltschaften Baden-Baden und Mannheim gegen sechs ermächtigte Ärzte des OrtenauKlinikums Ermittlungsverfahren eröffnet.

Offenburg, 2. Februar 2017 – Geprüft wird, ob einzelne Ärzte im Rahmen ihrer Ermächtigung ambulante Leistungen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg fehlerhaft abgerechnet haben. Die Ermittlungen beziehen sich auf die Jahre 2010 bis 2015.

Zur Aufklärung des Sachverhalts kooperiert das OrtenauKlinikumoffen und transparent mit den Staatsanwaltschaften. „Wir nehmen den Sachverhalt und dessen Aufklärung sehr ernst“, betont OrtenauKlinikum-Geschäftsführer Christian Keller. Das OrtenauKlinikum arbeitet unter anderem im Rahmen des Clinotel-Verbundes aktiv an dem Thema Verhaltenskodizes zur Sicherstellung regelgerechter Abläufe mit anderen Häusern bundesweit zusammen.

Eine sogenannte ambulante Ermächtigung berechtigt Krankenhausärzte dazu, neben der stationären Tätigkeit in der Klinik Patienten auch ambulant behandeln und diese Leistungen gegenüber den Kassenärztlichen Vereinigungen abrechnen zu können.

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