„Wir sind uns bewusst, dass dies für alle Angehörigen stationärer Patienten eine schwere Entscheidung ist. Zum Schutz unserer Patienten und unserer Mitarbeiter müssen wir jedoch unbedingt verhindern, dass durch erkrankte Besucher das Virus in unsere Kliniken getragen wird. Deshalb können in der aktuellen Situation Besuche nur in Ausnahmefällen in den Kliniken stattfinden“, so Chefarzt Dr. Andreas Schröder, Leiter des Instituts für Klinikhygiene am Ortenau Klinikum.
Das Ortenau Klinikum weist darauf hin, dass vier Ausnahmen vom allgemeinen Besuchsverbot bestehen:
1) Besuche bei kritisch kranken oder sogar versterbenden Patienten. In diesem Fall kontaktiert der zuständige Stationsarzt aktiv die engsten Angehörigen und lädt diese zum Besuch ein.
2) Geburt mit Bezugsperson. Werdende Väter dürfen ihre Partnerin zur Geburt begleiten. Anschließende Besuche der Väter auf der Wöchnerinnenstation sind zugelassen.
3) Eltern dürfen abwechselnd ihre minderjährigen Kinder, insbesondere in der Kinderklinik, aufsuchen.
4) Besuche von Seelsorgern sind zugelassen.
Am Pflege- und Betreuungsheim Ortenau gibt es derzeit keine Änderungen an den bestehenden Besucherregelungen. Besucher müssen eine FFP2-Maske tragen, die vor der Einrichtung zur Verfügung gestellt wird.
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Ortenau Klinikum: Patientenbesuche nur noch in Ausnahmefällen
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Ebertplatz 12
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Fax 0781 472-2302
E-Mail: kinderheilkunde.og(at)ortenau-klinikum.de