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Pressemeldung
Klinikum

Ortenau Klinikum: Behandlungserfahrung auch bei besonders schwierigen Eingriffen

Klinikverbund erfüllt geforderte Mindestmengen zur Qualitätssicherung einschließlich der vorausschauenden Prognosen für das Jahr 2024

Das Ortenau Klinikum erreicht auch bei besonders schwierigen Eingriffen die sogenannten Mindestmengen und kann damit die notwendige Behandlungserfahrung nachweisen. Mit einem Schreiben haben die Landesverbände der Krankenkassen und der Verband der Ersatzkassen dem Klinikverbund kürzlich für alle eingereichten planbaren Leistungen bestätigt, dass das Ortenau Klinikum die vom Gesetzgeber geforderten Mindestmengen erfüllt und laut Prognose auch im kommenden Jahr erfüllen wird.

Die Qualitätssicherung für Krankenhäuser ist gesetzlich geregelt. Dabei hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) als zuständiges Gremium einheitlich für alle Patientinnen und Patienten einen Katalog zehn planbarer Leistungen festgelegt, bei denen ein Zusammenhang zwischen der Häufigkeit der Eingriffe und der Behandlungsqualität gesehen wird. Die Kliniken sind verpflichtet, für das Folgejahr, also aktuell 2024, eine Prognose über die berechtigte mengenmäßige Erwartung für die jeweils erforderliche Mindestmenge abzugeben.

„Die Bestätigung unserer Prognose durch die Kostenträger ist Voraussetzung für die Erbringung dieser Leistungen und somit sehr wichtig für uns und unsere Patientinnen und Patienten“, freut sich Dr. Peter Kraemer, Medizinischer Vorstand des Ortenau Klinikums. „Denn damit können wir diese Leistungen auch weiterhin mit hoher Qualität im Ortenaukreis erbringen und die Patientinnen und Patienten müssen nicht an die großen universitären Zentren wie in Freiburg oder in Heidelberg verwiesen werden.“ Das Ortenau Klinikum biete sechs von insgesamt zehn komplexen Operationen an, für die Mindestmengen festgelegt sind. „Für alle sechs komplexen Operationen erfüllen wir die geforderten Fallzahlanforderungen“, so Dr. Kraemer. Transplantationen, die ebenfalls der Mindestmengenregelung unterliegen, werden im Ortenau Klinikum nicht durchgeführt.

Das Ortenau Klinikum erfüllt die geforderten Mindestmengen für folgende Leistungen:
- Chirurgische Behandlung des Brustkrebses (Lahr, Offenburg-Kehl)
- Kniegelenk-Totalendoprothesen (Achern, Lahr, Offenburg-Kehl, Wolfach)
- Komplexe Eingriffe am Organsystem Speiseröhre für Erwachsene (Lahr)
- Komplexe Eingriffe am Organsystem Bauchspeicheldrüse für Erwachsene (Lahr)
- Thoraxchirurgische Behandlung des Lungenkarzinoms bei Erwachsenen (Offenburg-Kehl)
- Versorgung von Früh- und Reifgeborenen mit einem Aufnahmegewicht von unter 1.250g (Offenburg-Kehl)

Die Mindestmengenregelung wurde 2004 vom Gesetzgeber eingeführt, um besonders schwierige medizinische Eingriffe aus Gründen der Qualitätssicherung nur von Kliniken vornehmen zu lassen, die ausreichend Erfahrung mit komplexen Eingriffen haben. Für einzelne Behandlungen hat der G-BA angekündigt, die geforderten Mindestmengen weiter anzuheben und neue Operationsverfahren wie die thoraxchirurgische Behandlung des Lungenkarzinoms in den Katalog aufzunehmen. So müssen ab 2023 Kliniken etwa bei komplexen Eingriffen an der Speiseröhre statt bisher zehn künftig 26 Eingriffe pro Jahr nachweisen. Bei der Versorgung von Früh- und Reifgeborenen mit einem Aufnahmegewicht von unter 1250g müssen Kliniken statt bisher 14 ab 2024 mindestens 25 Behandlungen durchführen, um auch weiter die Versorgung von den Krankenkassen bezahlt zu bekommen. „Auf alle Behandlungen mit steigenden Fallzahlanforderungen werden wir in Zukunft unser Hauptaugenmerk richten und alle Anstrengungen unternehmen, um die Leistungen weiterhin für unsere Patientinnen und Patienten anbieten zu können“, so Dr. Kraemer.

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