Drei Instrumente stehen zur Verfügung, um in gesunden Tagen im Sinne der Selbstbestimmung schriftlich Willenserklärungen für den Fall einer späteren Einwilligungsunfähigkeit abgeben zu können: die Patientenverfügung, die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung. Doch für wen ist das sinnvoll? Was gehört dazu? Wie kann man die Dokumente erstellen? Dr. Boris Weber, Facharzt für Innere Medizin und Mitglied des Palliativ-Teams Ortenau, gibt Antworten auf diese Fragen. Zur besseren Veranschaulichung der Problematik berichtet im Anschluss der Nephrologe Dr. Jörg Baumert, Facharzt für Innere Medizin, von seinen Erfahrungen aus der Dialysepraxis.
Die Veranstaltung findet in Kooperation mit dem Förderverein Kreiskrankenhaus Ettenheim, der Stadt Ettenheim und der VHS Lahr statt. Der Eintritt ist frei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.